Produktinformation

gemäß Produkthaftungsgesetz

Bei der Beurteilung der Haftung und Pflichten des Herstellers für seine Produkte, insbesondere gemäß § 4 Produkthaftungsgesetz und § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz, sind alle in unserem jeweils aktuellen Katalog sowie die auf unserer Internetpräsenz www.blickle.de verfügbaren Informationen und Hinweise über Blickle-Produkte zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftung.

1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden. Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit (4 km/h) und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

  • Wohnbereich:
    • z.B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
  • Dienstleistungsbereich:
    • allg. Dienstleistungsbereich, z.B. Einkaufswagen, Büromöbel
  • Krankenhausbereich
    • z.B. Krankenbetten
  • Industrieller Bereich:
    • z.B. Transportgeräte für mittlere und schwere Tragfähigkeiten

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:

a) Das Produkt muss an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.

b) Das Objekt muss an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.

c) Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.

d) Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.

e) Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen zueinander fluchten.

f) An einem Objekt sind nur Rollen gleicher Bauhöhe zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.

g) Räder aus thermoplastischem Polyurethan (TPE) sind ölhaltig und können auf empfindlichem Untergrund zu Kontaktverfärbungen führen.

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden.

Sofern in unserem jeweils aktuellen Katalog oder auf unserer Internetpräsenz www.blickle.de nicht ein weiterer Temperaturbereich für Standardprodukte angegeben wird, sind diese in einem Temperaturbereich zwischen 5°C und 30°C zur Verwendung geeignet, Für eine Verwendung außerhalb dieses Temperaturbereiches sind die Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.

Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftung besteht nur für Originalprodukte.

Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen (siehe Räder- und Rollenratgeber).

2.0 Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch – d.h. die nicht bestimmungs- gemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen – liegt beispielsweise vor, wenn

a) die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen, als die im Katalog oder auf unserer Internetpräsenz angegebene max. Tragfähigkeit.

b) der Einsatz auf ungeeignetem, unebenem Boden erfolgt.

c) zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.

d) ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt oder der Feststeller als Fahrbremse benutzt wird.

e) besonders aggressive Medien einwirken können.

f) unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen.

g) Fremdkörper in die Bandagen eindringen können.

h) die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden.

i) Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.

j) mechanische Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder Kollision herbeigeführt werden.

k) zu hohe Querkräfte einwirken.

Die Feststellung unserer Feststellrollen aller Serien dient nicht zur Transport- und Verladungssicherung in LKW`s, Autos oder ähnlichen Verkehrsmitteln. Ein Verstoß dieses Hinweises kann zur Beschädigung der Feststellfunktion führen.

3.0 Produktleistung

Sofern die Produktleistungen nicht auf unserer Internetpräsenz oder in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt sind, müssen die Anforderungen an unsere Räder und Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, ISO- und EN-Normen. Kundenspezifische Ausführungen können von den in den relevanten Normen definierten Anforderungen abweichen.

Die Feststellkräfte von Rollen mit Feststellsystemen sind so ausgelegt, dass abweichend zur Räder- und Rollennorm ein optimales Verhältnis aus hoher Feststellkraft und gleichzeitig geringer Betätigungskraft gegeben ist.

4.0 Produktwartung

Empfohlene jährliche Wartung / Inspektion:

  1. Bei Produkten mit Schmiernippel sollte 1x jährlich nachgeschmiert werden, bis etwas Fett aus den Lagern dringt. Wir empfehlen ein Allzweckschmierfett auf der Basis von Calciumkomplexseife (Renolit CX-EP 2 o.ä.) mit einer Gebrauchstemperatur von -30 °C bis +140 °C. Bei abweichenden Einsatzbedin- gungen empfehlen wir ein angepasstes Schmiermittel.
  2. Verschraubungen auf festen Sitz hin prüfen
  3. Funktionskontrolle von Rad, Drehkranz, Feststeller, Richtungsfeststeller, Bremsen und sonstigem Zubehör.
  4. Überprüfung von Radlagerspiel und Drehkranz- spiel, idealerweise gemäß DIN EN 12530 bis 12533. (ISO 22881 bis ISO 22884)
  5. Überprüfung des Luftdrucks bei Lufträdern gemäß den Angaben in unserem Katalog oder auf unserer Internetpräsenz
  6. Überprüfung von Verschleiß und Abrieb bei Vollgummireifen und Laufbelägen. Richtwert: max. Abrieb < halbe Belagsdicke.

Bei stark vom Standard abweichenden Einsatzbedingungen empfehlen wir obige Maßnahmen häufiger durchzuführen.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandsteile enthalten.

Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.

5.0 Produktkonformität

Aktuelle Informationen zu Richtlinien und Standards bezüglich Produktsicherheitsanforderungen und technischen Marktzugangsanforderungen (z.B. ATEX, REACh, RoHS, PAK/GS) finden Sie unter www.blickle.com.

6.0 Informations- und Instruktionspflichten

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktions- pflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:

  • für den Handel:
    Kataloge sowie unsere Internetpräsenz mit Produkt- und Benutzerinformation
  • für den Weiterverarbeiter:
    Kataloge sowie unsere Internetpräsenz mit Produkt- und Benutzerinformation
  • für den Benutzer:
    Produkt- und Benutzerinformation

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.blickle.com.

Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen

  • ist der Handel gehalten, diese Produkt- information (Punkt 1.0–5.0) und die Benutzerinformationen zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen.
  • sind die Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0–5.0) und die Benutzerinformationen zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.

Abbildungen, Zeichnungen, Maße usw. sind Veränderungen unterworfen und deshalb unverbindlich. Konstruktionsbedingte Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.